top of page

Rechtsvorschrift: Notdienst-Gebühren steigen


Liebe Kunden, Liebe Patientenbesitzer,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Bundeskabinett eine verpflichtende Änderung der Tierärztegebührenordnung GOT (Notdienstgebühren) beschlossen hat. Diese tritt ab sofort in Kraft.

Was heißt das für Sie?

  • Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt und es ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz, höchstens aber der vierfache anzusetzen.

  • Beginn des Notdienstes ist an Wochentagen um 18 Uhr und endet um 8 Uhr des Folgetages.

  • Der Notdienst für das Wochenende, startet freitags um 18 Uhr.

Keine Angst: Im Rahmen einer „regulären Sprechstunde“, wie unsere Spätsprechstunde am Mittwoch, gilt diese Leistung nicht!

Bitte beachten Sie: Die GOT ist eine RECHTSVORSCHRIFT. Somit sind wir verpflichtet uns an diese neue Verordnung zu halten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Team der Tierärzte Südheide

Aktuelle Einträge
bottom of page